Krankmeldung-Arzttermin-Verhinderung-Befreiung

Krankmeldung / Arzttermin / Verhinderung

Bitte tragen Sie das Fehlen Ihres Kindes bis 07.50 Uhr am Tage der Erkrankung oder Verhinderung und an jedem weiteren Abwesenheitstag im Schulmanager Online ein. Damit erhalten alle Lehrkräfte Kenntnis vom Fernbleiben Ihres Kindes, und der Eintrag gilt als schriftliche Entschuldigung.
Geplante Arzttermine, Fahrschulprüfungen etc. erfordern eine Beurlaubung mindestens 7 Tage vorher. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Fehlzeiten werden stundengenau im System erfasst, auch im Laufe des Schultages. Bis zu 5 Tage kann das Kind durch die Eltern entschuldigt werden, ab dem 6. (Werk)Tag ist ein ärztliches Attest erforderlich und dem Klassenleiter vorzulegen.
Tritt die Krankheit während des Unterrichts auf, so meldet der gerade Unterricht führende Lehrer dies im Sekretariat. Von dort aus werden die Eltern telefonisch benachrichtigt und sind verpflichtet, ihr Kind von der Schule abzuholen bzw. einen bevollmächtigten Vertreter zu schicken. Das Kind verbleibt bis dahin in der Regel im Klassenzimmer.

Ausführliche rechtliche Informationen erhalten Sie in der Schulbesuchsordnung.

Befreiung

Bei einer Befreiung von bis zu zwei Tagen muss ein begründeter formloser Antrag bei der Klassenleitung eingereicht werden.
Ab einer Befreiung von drei oder mehr als drei Tagen muss ein begründeter formloser Antrag bei der Schulleiterin, Frau Frömmel, gestellt werden. Dieser Antrag kann vor oder nach den Ferien nicht bewilligt werden, da in diesem Fall eine Urlaubsverlängerung vorliegen würde, die nicht genehmigt werden darf.
Bei geplanten (Mutter/Vater-Kind-)Kuren bitten wir Sie, das Schreiben der Krankenkasse (Genehmigung der Kur) mit einzureichen