Elterninformation entsprechend Infektionsschutzgesetz

Die Schule möchte Sie darüber informieren, dass Sie an Kuchenbasaren und an Schulfesten nicht aktiv teilnehmen dürfen, wenn Sie an den unten genannten Krankheiten erkrankt sind oder bestimmte Krankheitszeichen aufweisen. Dies bedeutet, dass Sie keine Speisen zur Vergabe oder zum Verkauf zubereiten dürfen.

Sie dürfen sich auch nicht an der Ausgabe der Lebensmittel beteiligen und dürfen mit Bedarfsgegenständen (Besteck, Geschirr, etc.) nicht in Berührung kommen.

Folgende Krankheiten führen zum Ausschluss der aktiven Teilnahme:

  • Typhus abdominalis, Paratyphus (Symptome: hohes Fieber, Bauch-, Kopf-, Gliederschmerzen, zuerst Verstopfung, später Durchfälle)
  • Cholera (Symptome: Erbrechen, Bauchschmerzen und milchig weißer Durchfall)
  • Shigellose (Symptome: hohes Fieber, krampfartige Bauchschmerzen, wässrige Durchfälle, die typischerweise blutig werden)
  • Salmonellose (Symptome: plötzlicher Brechdurchfall mit Bauchschmerzen, Fieber)
  • Infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen (Symptome: Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen mit und ohne Fieber)
  • Virus-Gelbsucht Typ A oder B (Symptome: Gelbfärbung der Haut und des Augenweiß, Appetitlosigkeit und Mattigkeit)
  • Infizierte Wunden oder Hautkrankheiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger auf Lebensmittel übertragen werden können.
  • Ausscheiden von Krankheitserregern mit dem Stuhl ohne Krankheitszeichen, (wie Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen)

Bei den folgenden Krankheitszeichen gilt ebenfalls ein Verbot der aktiven Teilnahme Schulfesten:

Bauchschmerzen, Fieber, Übelkeit, Gelbfärbung von Augen oder Haut, Erbrechen,
infizierte Wunden, Durchfall, infektiöse Hautkrankheiten

Sie verpflichten sich, für den Kuchenbasar oder für eine gleichartige schulische Veranstaltung keine selbst zubereiteten Lebensmittel oder unverpackte sonstige Lebensmittel (Ausnahme: original verpackte Lebensmittel) in die Schule mitzubringen oder Ihren Kindern mitzugeben, wenn Sie von den oben genannten Krankheitszeichen oder Krankheiten betroffen sind.